Corona-Nothilfe für Studenten startet - bis zu 500 Euro je nach Kontostand
Update vom 16. Juni 2020: Studenten, die coronabedingt nachweislich in Not geraten sind, sollen künftig Corona-Zuschüsse des Bundes im Internet beantragen können. Ab dem heutigen Dienstag (16. Juni) um 12 Uhr soll die Antragstellung über das Portal ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich sein, wie der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Achim Meyer auf der Heyde laut eines AFP-Berichts vom Montag gesagt hatte. Die Zuschüsse von bis zu 500 Euro im Monat können künftig online beantragt werden und müssen nicht zurückgezahlt werden, wie unter anderem BR Online berichtet. Laut der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richte sich die Höhe des Zuschusses nach dem Kontostand des Studenten oder der Studentin zum Zeitpunkt der Antragstellung und sei gestaffelt, heißt es dort: “Beträgt der Kontostand unter 100 Euro, gibt es den Höchstsatz von 500 Euro, bei einem Kontostand unter 500 Euro immerhin noch 100 Euro vom Staat”, schreibt BR Online konkret. Anträge sind demnach nur für die Monate Juni, Juli und August möglich, müssen für jeden Kalendermonat gesondert erfolgen und können auch nur für den jeweils laufenden Monat gestellt werden.
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind dem Bericht zufolge unter anderem eine Immatrikulation für das Sommersemester 2020, ein inländisches Bankkonto und eine Dokumentation aller Kontoauszüge seit Februar beziehungsweise März, je nach Eingangsdatum des letzten Gehalts.
Corona-Zuschüsse für Studenten in Not - bis zu 500 Euro pro Monat
Artikel vom 15. Juni 2020: Studenten, die durch die Corona-Krise* in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab Dienstag (16. Juni) Corona-Zuschüsse des Bundes im Internet beantragen. Die Zuschüsse von bis zu 500 Euro im Monat sollen online beantragt werden können und müssten nicht zurückgezahlt werden, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Montag. Die Augsburger Allgemeine hatte zuvor darüber berichtet.
Die Anträge würden dann vom jeweils vor Ort zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk bearbeitet, sagte die Ministerin laut AFP zudem. Die Hilfe stehe Studentinnen und Studenten aus dem In- und Ausland zu, unabhängig von Alter und Semesterzahl. Wer sich in einer nachgewiesenen, pandemiebedingten Notlage befinde, habe Anspruch auf die neue Überbrückungshilfe. Zunächst könnte die Hilfe für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden.
Corona-Zuschüsse für Studenten in Not - Kontostand ausschlaggebend
Ab Dienstag um 12 Uhr soll die Antragstellung über das Portal ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich sein, wie der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Achim Meyer auf der Heyde AFP zufolge sagte. “Wir haben jetzt das Antragstool, wir brauchen aber noch ein paar Tage, das Bearbeitungstool zu entwickeln”, sagte der DSW-Generalsekretär dem AFP-Bericht vom 15. Juni zufolge. Ab dem 25. Juni solle die Bearbeitung der Anträge möglich sein. “Dann hoffen wir natürlich, auch im Juni noch auszahlen zu können.”
Viele Nebenjobs für Studenten sind in Coronakrise weggefallen
Bei einem Kontostand ab 500 Euro bestehe kein Anspruch auf den Zuschuss, darunter werde er gestaffelt berechnet. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten, berichtete die Nachrichtenagentur AFP zudem.
Laut einer Erhebung des Deutschen Studierendenwerks gingen vor der Ausbreitung des Corona-Virus rund zwei Drittel der Studentinnen und Studenten einem Nebenjob nach, um ihr Studium zu finanzieren, wie Stern.de zudem berichtet. Viele dieser Jobs, zum Beispiel in der Gastronomie, sind jedoch nun weggefallen.